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Erste Hilfe - Abmahnung erhalten - was tun?

Wenn Sie eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt oder von der Polizei erhalten haben, beachten Sie bitte folgende Empfehlungen:

  • Unterschreiben Sie Nichts! Einer Abmahnung liegt meist eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Wenn Sie diese unterschreiben, kann das als Schuldeingeständnis gelten und verpflichtet Sie zu Schadensersatz.
     
  • Geben Sie weder schriftlich noch mündlich eine Erklärung ab, diese können sie nachträglich nicht mehr zurücknehmen! Die Anwälte der Abmahnenden können Ihre Aussagen oder Erklärungen einsehen, die Sie gegenüber Ermittlungsbehörden oder sonstigen involvierten Personen abgegeben haben.
     
  • Zahlen Sie nicht ohne die Forderungen prüfen zu lassen! Abgemahnte zahlen meist aus Unwissenheit und Angst die zu hohen und ungerechtfertigten Forderungen der Abmahnanwälte.)
     
  • Unternehmen Sie sofort etwas! Setzen Sie sich umgehend mit einem Rechtsanwalt in Verbindung und besprechen Sie die weitere Vorgehensweise. Wenn Sie warten oder gar nicht reagieren, können die gegnerischen Anwälte ein gerichtliches Eilverfahren gegen Sie anstrengen. Die rechtlichen Konsequenzen sind mit erheblichen Kosten verbunden.
     
  • anwalt für einstweilige VerfügungNehmen Sie unbedingt anwaltlichen Rat in Anspruch. Ein Rechtsanwalt kann eine außergerichtliche Einigung erzielen, bei der Sie nur einen Teil der geforderten Abmahnsumme zahlen müssen. [>> Kontakt/Anfrage]

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen von der Formulierung einer Abmahnung. Informieren Sie sich bei einem Anwalt über Ihre Möglichkeiten.
Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten. (Tel.: 0511/357356-0 oder E-Mail: info@abmahnungabwehren.de oder zum Kontaktformular)
*Alle Preisangaben brutto in EUR inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gelten unsere AGB.
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© 2002 Michael Horak

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